
Was Sie wirklich brauchen und wer welche Rechnung zahlt.
Nicht der Notar verlangt die Unterlagen, sondern die Bank des Käufers.
Am häufigsten fehlen die Aufteilungspläne. Ohne sie ist die Teilungserklärung für die Bank unvollständig. Alles unterhalb des Grundbuchauszugs liegt bei der Hausverwaltung, zwei bis drei Wochen Vorlauf und eine Gebühr sind der Normalfall.
Bei älteren Häusern fehlen Bauunterlagen häufig ganz. Das ist kein Hindernis, es ändert nur die Reihenfolge: Dann geht es über das Bauaktenarchiv der Gemeinde.
Diese Listen kommen nicht vom Notar, sondern aus der Bewertungsabteilung der Bank, die das Objekt beleiht. Dazu will sie in aller Regel Fotos von innen und außen und den Entwurf des Kaufvertrags. Welche Bank was genau verlangt, ist unterschiedlich und die Liste wird eher länger als kürzer. Fehlt ein Stück, gibt es keine Finanzierungszusage und ohne Finanzierungszusage keinen Termin. Inhaltlich zählen vor allem die Protokolle: Dort stehen beschlossene Sanierungen, die Höhe der Rücklage und offene Streitigkeiten in der Gemeinschaft. Wer die Unterlagen vorher selbst durchgehen will, kann sie bei Propspector automatisch auswerten lassen.
Wer verkauft, muss einen gültigen Energieausweis vorlegen können, spätestens bei der Besichtigung. Fehlt er, droht ein Bußgeld. Bei einem Verkauf an uns besorgen wir ihn.
| Notar und Grundbuchamt | Trägt üblicherweise der Käufer. |
| Grunderwerbsteuer | In Baden-Württemberg 5 Prozent vom Kaufpreis, zahlt der Käufer. |
| Maklerprovision | In Baden-Württemberg üblich 3,57 Prozent, seit Dezember 2020 geteilt zwischen Käufer und Verkäufer. Bei einem Direktverkauf entfällt sie. |
| Löschung von Grundschulden | Trägt der Verkäufer. Meist der einzige Posten, der bei Ihnen bleibt. |
| Erschließungsbeiträge | Trägt der Verkäufer, wenn die Maßnahme vor dem Vertragsschluss bautechnisch begonnen wurde und zwar unabhängig davon, wann der Bescheid kommt. Bei Altbeständen selten ein Thema, bei Neubaugebieten schon. |
| Energieausweis | Pflicht des Verkäufers. Er muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen. |
| Vorfälligkeitsentschädigung | Kann anfallen, wenn ein laufendes Darlehen vorzeitig abgelöst wird. Die Höhe nennt Ihnen Ihre Bank. |
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der Posten, den die meisten übersehen. Wer sein Haus noch abbezahlt und vor Ablauf der Zinsbindung verkauft, zahlt der Bank einen Ausgleich für die entgangenen Zinsen. Fragen Sie dort nach, bevor Sie einen Preis im Kopf festmachen.
Ich bin David Otto und kaufe für 4Wände Projekt persönlich an. Ich komme selbst vorbei, sehe mir Ihre Immobilie an und sage Ihnen danach eine Zahl, die ich auch begründen kann. Wenn ein Makler für Sie der bessere Weg ist, sage ich Ihnen das ebenso offen.
4Wände Projekt GmbH, Amtsgericht Stuttgart, HRB 798795. Im Handelsregister öffentlich einsehbar, mit Sitz in Stuttgart.
Der Kaufvertrag wird notariell beurkundet, wie bei jedem Immobilienverkauf. Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet und sichert Sie ab, nicht uns.
Wir geben ein Angebot erst ab, wenn unsere Finanzierung gesichert ist. Deshalb platzt bei uns kein Verkauf kurz vor dem Notartermin.
David Otto wohnt selbst hier und kauft nur in der Region. Kein bundesweiter Ankaufsdienst, keine Hotline, kein wechselnder Ansprechpartner.
Wir kaufen selbst und leiten nichts weiter. Ihre Anfrage geht nicht an Makler, an Portale oder an andere Ankäufer, die sich dann bei Ihnen melden.






Blümchenfliesen, Elektrik von 1960, ein Nachlass voller Kartons.
Genau das kaufen wir, ohne mit der Wimper zu zucken.




Wir hatten die Wohnung eigentlich schon verkauft. Dann kam zwei Wochen vor dem Notartermin die Absage, die Bank hat bei ihm nicht mitgespielt. Danach war uns Sicherheit wichtiger als der höchste Preis. Bei Herrn Otto hat dann alles gehalten, was er gesagt hat. Das Angebot kam nach der Besichtigung und blieb, wie es war, nachverhandelt hat keiner. Von unserem ersten Anruf bis zur Beurkundung waren es vier Wochen.
Die Wohnung lief als Kapitalanlage und war irgendwann nur noch Ärger, erst eine Sonderumlage, dann zwei Monate keine Miete. Bei so einer Ankauffirma hatte ich ehrlich gesagt erst ein komisches Gefühl. Herr Otto war einmal da und hat sich die Wohnung mit dem Mieter drin angeschaut. Die Unterlagen hat er dann selbst bei der Verwaltung geholt, Teilungserklärung und Protokolle. Ich musste zum Notartermin nur hingehen.
Die Wohnung unserer Mutter war voll bis unters Dach, vierzig Jahre hatte sich da alles angesammelt. Wir sind drei Geschwister und waren mit dem Nachlass überfordert. Herr Otto hat sie sich einmal angeschaut und uns einen fairen Preis genannt, auf den wir uns schnell geeinigt haben. Danach ging die Abwicklung zügig und rausräumen mussten wir nichts.
Die Wohnung ist von 1978, Bad und Elektrik noch original. Von mehreren Seiten hieß es, ohne ein neues Bad bekomme ich dafür kaum etwas. Die Baustelle wollte ich mir nicht mehr antun. Herr Otto hat sie sich angesehen und dann gesagt, was er zahlt und wie er darauf kommt. Nichts schöngeredet und nichts schlechtgeredet. Am Zustand hat sich bis zur Übergabe nichts geändert.
Der häufigste Irrtum beim Verkauf: Man denkt, beim Notartermin wird unterschrieben und überwiesen. Tatsächlich vergehen danach in aller Regel vier bis sechs Wochen. Der Notar sammelt in dieser Zeit Voraussetzungen und erst wenn alle vorliegen, darf er den Kaufpreis fällig stellen. Eine Stellschraube haben Sie dabei selbst in der Hand, dazu gleich mehr.
Gesammelt wird, je nach Objekt, ungefähr das hier. Die Auflassungsvormerkung muss im Grundbuch stehen, sie sichert dem Käufer seinen Anspruch, solange Sie noch Eigentümer sind. Ihre Bank muss die Unterlagen zur Löschung Ihrer Grundschuld herausgeben, was Tage bis Wochen dauert. Das ist der eine Punkt, an dem Sie selbst Tempo machen können: Fragen Sie die Ablösesumme und die Löschungsbewilligung an, sobald der Preis steht, nicht erst nach dem Notartermin. Die Gemeinde muss ihr Vorkaufsrecht klären. Sie hat dafür nach Mitteilung des Kaufvertrags drei Monate Zeit und das Grundbuchamt schreibt erst um, wenn feststeht, dass sie es nicht zieht. Sie stellt dafür ein Zeugnis aus, je nach Gemeinde in ein paar Tagen oder in ein paar Wochen.
Dazu kommt je nach Fall: Liegt die Immobilie in einem Sanierungsgebiet, braucht der Kaufvertrag zusätzlich die Genehmigung der Stadt. Verkaufen Sie eine Eigentumswohnung und sieht die Teilungserklärung es vor, muss der Verwalter der Veräußerung zustimmen. Beides sind Wochen, keine Tage.
Erst danach schickt der Notar die Fälligkeitsmitteilung, der Käufer überweist und mit der Zahlung geht der Besitz über, also Nutzen, Lasten und die Schlüssel. Dass Sie im Grundbuch als Eigentümer verschwinden, dauert danach noch einmal, das ist aber reine Formsache und für Ihr Geld ohne Bedeutung.
Praktisch heißt das: Wer ein Datum braucht, sollte rückwärts rechnen und nicht ab Notartermin. Und wenn jemand Ihnen Geld innerhalb weniger Tage verspricht, ohne dass diese Punkte geklärt sind, verspricht er etwas, das nicht in seiner Hand liegt.
Bei geerbten Immobilien zählt dabei der Kauf durch den Erblasser, nicht der Erbfall.
Rechnen sollte das Ihr Steuerberater, nicht wir und kein Rechner im Netz. Wichtig ist nur, dass Sie die Frage stellen, bevor Sie einen Preis festmachen.
In Baden-Württemberg üblich, je zur Hälfte von Käufer und Verkäufer getragen. Die genaue Höhe ist Verhandlungssache.
Ein Termin, ein Preis, ein Notartermin. Keine Wochenenden mit Besichtigungen.
Keine Provision, keine Vermarktungskosten, keine Vorleistung für Fotos oder Exposé.
Was wir nach der Besichtigung nennen, gilt. Nachverhandelt wird bei uns nicht.
Kein Inserat, kein Schild, keine fremden Interessenten in den Räumen.
Wertermittlung, Exposé, Fotos, Inserat, Besichtigungen über Wochen, Verhandlung, Bonitätsprüfung, Notartermin. Rechnen Sie mit mehreren Monaten und in Baden-Württemberg mit einer Provision, die sich Käufer und Verkäufer teilen.
Anfrage, Rückmeldung in 48 Stunden, ein Termin vor Ort, ein festes Angebot. Nach Ihrer Zusage sind es zwei bis vier Wochen bis zum Notar. Die Unterlagen besorgen wir, die Kosten dafür tragen wir.
Entscheidend ist nicht der Preis im Inserat, sondern was am Ende bei Ihnen ankommt.
Über einen Makler vergehen in Stuttgart und Umgebung meist mehrere Monate, je nach Objekt und Nachfrage. Bei einem Direktverkauf an uns sind es nach der Einigung über den Kaufpreis zwei bis vier Wochen bis zum Notartermin.
Wir nehmen, was Sie da haben, das beschleunigt den Ablauf. Fehlt etwas wie Grundbuchauszug, Teilungserklärung, Protokolle oder Energieausweis, helfen wir gern bei der Beschaffung.
Bei einem Verkauf an uns nichts. Die Notarkosten und die Grundbuchgebühren trägt üblicherweise der Käufer.
Ein Ausgleich, den Ihre Bank verlangen kann, wenn Sie ein Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung ablösen. Die Höhe hängt von Restschuld, Restlaufzeit und Zinssatz ab. Ihre Bank rechnet Ihnen das auf Anfrage aus.
Ja, beim Verkauf ist er Pflicht und muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen. Wenn keiner da ist, besorgen wir ihn.