Wir kaufen geerbte Wohnungen und Häuser im Raum Stuttgart direkt.
Auch leerstehend, auch unaufgeräumt, auch wenn mehrere Erben beteiligt sind.
Stuck, hohe Decken, alte Leitungen. Wir kaufen die Wohnung so, wie sie ist und richten sie danach her.
Solide gebaut, oft mit Stellplatz und Balkon. Auch vermietet.
Ab drei Wohneinheiten, teilweise vermietet oder mit Leerstand.
Ich bin David Otto und kaufe für 4Wände Projekt persönlich an. Ich komme selbst vorbei, sehe mir Ihre Immobilie an und sage Ihnen danach eine Zahl, die ich auch begründen kann. Wenn ein Makler für Sie der bessere Weg ist, sage ich Ihnen das ebenso offen.
4Wände Projekt GmbH, Amtsgericht Stuttgart, HRB 798795. Im Handelsregister öffentlich einsehbar, mit Sitz in Stuttgart.
Der Kaufvertrag wird notariell beurkundet, wie bei jedem Immobilienverkauf. Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet und sichert Sie ab, nicht uns.
Wir geben ein Angebot erst ab, wenn unsere Finanzierung gesichert ist. Deshalb platzt bei uns kein Verkauf kurz vor dem Notartermin.
David Otto wohnt selbst hier und kauft nur in der Region. Kein bundesweiter Ankaufsdienst, keine Hotline, kein wechselnder Ansprechpartner.
Wir kaufen selbst und leiten nichts weiter. Ihre Anfrage geht nicht an Makler, an Portale oder an andere Ankäufer, die sich dann bei Ihnen melden.






Blümchenfliesen, Elektrik von 1960, ein Nachlass voller Kartons.
Genau das kaufen wir, ohne mit der Wimper zu zucken.




Wir hatten die Wohnung eigentlich schon verkauft. Dann kam zwei Wochen vor dem Notartermin die Absage, die Bank hat bei ihm nicht mitgespielt. Danach war uns Sicherheit wichtiger als der höchste Preis. Bei Herrn Otto hat dann alles gehalten, was er gesagt hat. Das Angebot kam nach der Besichtigung und blieb, wie es war, nachverhandelt hat keiner. Von unserem ersten Anruf bis zur Beurkundung waren es vier Wochen.
Die Wohnung lief als Kapitalanlage und war irgendwann nur noch Ärger, erst eine Sonderumlage, dann zwei Monate keine Miete. Bei so einer Ankauffirma hatte ich ehrlich gesagt erst ein komisches Gefühl. Herr Otto war einmal da und hat sich die Wohnung mit dem Mieter drin angeschaut. Die Unterlagen hat er dann selbst bei der Verwaltung geholt, Teilungserklärung und Protokolle. Ich musste zum Notartermin nur hingehen.
Die Wohnung unserer Mutter war voll bis unters Dach, vierzig Jahre hatte sich da alles angesammelt. Wir sind drei Geschwister und waren mit dem Nachlass überfordert. Herr Otto hat sie sich einmal angeschaut und uns einen fairen Preis genannt, auf den wir uns schnell geeinigt haben. Danach ging die Abwicklung zügig und rausräumen mussten wir nichts.
Die Wohnung ist von 1978, Bad und Elektrik noch original. Von mehreren Seiten hieß es, ohne ein neues Bad bekomme ich dafür kaum etwas. Die Baustelle wollte ich mir nicht mehr antun. Herr Otto hat sie sich angesehen und dann gesagt, was er zahlt und wie er darauf kommt. Nichts schöngeredet und nichts schlechtgeredet. Am Zustand hat sich bis zur Übergabe nichts geändert.
In Baden-Württemberg üblich, je zur Hälfte von Käufer und Verkäufer getragen. Die genaue Höhe ist Verhandlungssache.
Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Strom, ein Mindestmaß an Heizung gegen Feuchtigkeit: Das läuft weiter, ob jemand darin wohnt oder nicht. Dazu kommt, was niemand einplant. Die Fahrten hin und zurück, der Briefkasten, der Rasen, die Frage, wer nach dem Rechten sieht. Wenn Sie zwei Stunden entfernt wohnen, wird aus einer Erbschaft schnell eine Nebenbeschäftigung.
Wir kaufen so, wie es dasteht. Sie müssen nicht entrümpeln, nicht renovieren und keine Handwerker suchen. Was im Haus steht, bleibt stehen, die Räumung ist unsere Sache und in unserem Preis eingerechnet. Nach Ihrer Anfrage hören Sie innerhalb von 48 Stunden von uns, danach kommen wir einmal vorbei, danach bekommen Sie einen Preis. Sagen Sie zu, ist die Sache in der Regel nach zwei bis vier Wochen beim Notar erledigt.
Das ist die Frage, die fast jeder zuerst stellt und die Antwort ist meistens erfreulicher als befürchtet. Entscheidend ist nicht, wann Sie geerbt haben, sondern wann der Verstorbene die Immobilie gekauft hat.
Beim Verkauf einer Immobilie aus dem Privatvermögen fällt Einkommensteuer auf den Gewinn nur an, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen. Als Erbe treten Sie in die Position des Verstorbenen ein: Für diese Zehnjahresfrist wird Ihnen dessen Anschaffung zugerechnet. Der Todestag setzt die Frist also nicht neu in Gang.
Praktisch heißt das: Haben Ihre Eltern das Haus vor zwanzig Jahren gekauft, ist die Frist längst abgelaufen und ein Verkauf ist für Sie einkommensteuerfrei. Sie müssen nicht warten und keinen Stichtag abpassen. Nur wenn der Kauf noch keine zehn Jahre zurückliegt, wird es überhaupt zum Thema. Und selbst dann gibt es einen Ausweg: Wurde die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor zu eigenen Wohnzwecken genutzt, bleibt der Gewinn ebenfalls steuerfrei.
Davon zu trennen ist die Erbschaftsteuer, die schon beim Erben anfällt und nicht beim Verkaufen. Hier gelten persönliche Freibeträge: 500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro für Kinder, 200.000 Euro für Enkel. Erst was darüber liegt, wird besteuert. Ein Verkauf ändert daran nichts, er macht aus dem geerbten Wert lediglich Geld, aus dem sich eine etwaige Steuer auch bezahlen lässt.
Stand Juli 2026. Das ist eine Orientierung und keine Steuerberatung: Ihren konkreten Fall rechnet Ihnen Ihr Steuerberater aus und dabei geht es oft um Beträge, für die sich der Termin lohnt.
Eine Erbengemeinschaft kann über eine Immobilie nur gemeinsam entscheiden. Solange einer halten will und einer verkaufen, passiert nichts und das Haus steht weiter leer. Für Sie heißt ein Verkauf an uns: ein Käufer, ein Vertrag, den alle gemeinsam unterschreiben. Niemand muss die anderen auszahlen und danach ist nur noch Geld zu teilen statt einer Immobilie.
Wenn es bei Ihnen genau daran hakt, haben wir das ausführlich aufgeschrieben: Immobilie aus einer Erbengemeinschaft verkaufen. Dort steht, was eine Auszahlung wirklich verlangt, was eine Teilungsversteigerung kostet und was passiert, wenn einer blockiert.
Nach einem Erbfall steht im Grundbuch zunächst weiter der Verstorbene. Bevor verkauft werden kann, muss das berichtigt werden. Dafür gibt es eine Frist, die kaum jemand kennt und die bares Geld wert ist: Geht der Antrag binnen zwei Jahren nach dem Erbfall beim Grundbuchamt ein, wird für die Eintragung der Erben keine Gebühr erhoben. Danach kostet sie, gestaffelt nach dem Wert der Immobilie.
Das gilt auch dann, wenn die Erben erst nach einer Auseinandersetzung untereinander eingetragen werden. Wer also ohnehin verkaufen möchte, tut gut daran, die Umschreibung nicht liegen zu lassen, während man sich noch bespricht. Wir sehen im Grundbuchauszug nach, wo Sie stehen und sagen Ihnen, was für Ihren Fall noch fehlt.
Geerbte Immobilien sind selten frisch saniert. Meist hat der letzte Bewohner jahrzehntelang darin gelebt und irgendwann aufgehört, etwas zu erneuern. Eine Elektrik aus der Bauzeit, ein Bad aus den Siebzigern, eine Heizung, die man nicht mehr reparieren kann, ein Keller und ein Dachboden voller Dinge, die niemand mehr braucht: Das ist für uns der Normalfall und kein Grund für eine Absage.
Am freien Markt ist genau das der Punkt, an dem es zäh wird. Private Käufer suchen bezugsfertig, rechnen jede Maßnahme hoch und ziehen sicherheitshalber noch etwas ab. Bis dahin vergehen Monate mit Besichtigungen, bei denen Sie jedes Mal aufschließen und Fragen beantworten. Wir sehen uns das Objekt einmal an und rechnen den Zustand ein, statt ihn Ihnen vorzuhalten.
Wir kaufen im Raum Stuttgart und im Umland, auch in den Teilorten und auch dort, wo eine Vermarktung sonst lange dauert. Für jede Stadt haben wir aufgeschrieben, worauf es dort ankommt.
Das Elternhaus steht leer, die Kinder wohnen längst woanders und haben eigene Immobilien.
Grundsteuer, Versicherung und Unterhalt enden nicht mit dem Erbfall.
Alte Technik, alte Bäder, gewachsene Einrichtung. Genau das ist unser Geschäft.
Die meisten wollen die Sache abschließen und nicht ein Jahr lang begleiten.
Ein gepflegtes oder frisch saniertes Erbobjekt in guter Lage findet über eine Vermarktung seinen Preis, ebenso ein Neubau ab etwa Baujahr 2005. Rechnen Sie dann mit mehreren Monaten, in denen das Haus weiter Unterhalt kostet und mit einer Provision, die sich Käufer und Verkäufer teilen.
Wenn das Haus leer steht, seit Jahrzehnten nichts gemacht wurde und die Einrichtung noch drin ist. Sie müssen nicht entrümpeln und nichts herrichten. Wir holen die Unterlagen selbst und nennen nach einem Termin einen festen Preis.
Entscheidend ist nicht der Preis im Inserat, sondern was am Ende bei Ihnen ankommt.
Meistens nicht. Einkommensteuer auf den Gewinn fällt nur an, wenn zwischen Kauf und Verkauf höchstens zehn Jahre liegen. Dabei zählt der Kauf durch den Verstorbenen, nicht der Erbfall. Bei einem lange gehaltenen Elternhaus ist die Frist also längst abgelaufen. Ihren Fall rechnet Ihnen Ihr Steuerberater durch.
Ja. Alle Erben unterschreiben denselben Vertrag, danach wird nur noch der Erlös geteilt. Niemand muss die anderen auszahlen. Auf Wunsch sprechen wir mit allen Beteiligten, damit das nicht an einem von Ihnen hängen bleibt.
Nein. Möbel, Hausrat, ein voller Keller oder Dachboden: Das bleibt, wie es ist. Die Räumung übernehmen wir und haben sie in unserem Preis eingerechnet.
Ja, wir klären das mit. Wichtig zu wissen: Wird die Berichtigung binnen zwei Jahren nach dem Erbfall beantragt, ist sie beim Grundbuchamt gebührenfrei. Danach kostet sie.
Nein. Wir brauchen genau einen Termin am Objekt. Alles Weitere geht am Telefon und per E-Mail.
Auf Ihre Anfrage melden wir uns innerhalb von 48 Stunden. Nach der Besichtigung bekommen Sie einen Preis und nach der Einigung sind es in der Regel zwei bis vier Wochen bis zum Notar.
Nichts. Es fällt keine Provision an, weder für die Anfrage noch für die Bewertung noch beim Verkauf an uns.